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Jagdaufseherlehrgang 20.10. - 30.10.2024

- es sind nur noch wenige Plätze frei -

Der Jagdaufseherlehrgang ist vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Schulunglehrgang nach § 30 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetz anerkannt.

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine entsprechende Bescheinigung und können sich damit bei der zuständigen Jagdbehörde als Jagdaufseher bestätigen lassen. Voraussetzung für die Teilnahme an den Jagdaufseherschulungs- und Fortbildungslehrgängen ist ein gültiger Jagdschein und die Volljährigkeit. Eine Kopie des Jagdscheins ist vorab einzureichen. Darüber hinaus können auch Interessierte ohne diese Voraussetzungen an den Lehrgängen teilnehmen, wenn Sie keine Bescheinigung nach § 30 NJagdG benötigen.

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Eine Gutscheinbestellung ist telefonisch unter 05041-2915 möglich.